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Holz Entsorgung MSP

Altholz gibt zwar gut Feuer, hat aber auf Ihrer Baustelle nichts mehr verloren. Deshalb helfen wir Ihnen gerne bei der Entsorgung Ihres Altholzes. Da es bei der ordnungsgemäßen Entsorgung von Altholz einiges zu beachten gibt, zeigen wir Ihnen kurz, wie Sie Holzabfälle richtig trennen und so etwas für Ihren grünen Daumen tun.

Beim Recycling von Altholz unterscheidet man zwischen den Klassen A1, A2, A3 und A4.

  • A1: naturbelassenes und lediglich mechanisch bearbeitetes Holz, das bei seiner Verwendung nicht mehr mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde. Beispiele sind Furnierholz, Paletten, Transportkisten, Balken, oder Holzkisten.
  • A2: verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz, das keine halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung (z.B. PVC) oder Holzschutzmittel enthält. Beispiele sind Türblätter von Innentüren, Bauspanplatten und Schalhölzer.
  • A3: bearbeitetes Holz mit halogenorganischer Verbindung, das kein Holzschutzmittel enthält. Beispiele sind Altholz aus dem Sperrmüll, Möbel oder Küchen.
  • A4: Altholz, das mit Holzschutzmittel behandeltes wurde sowie sonstiges Altholz, das durch eine Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A1 bis A3 zugeordnet werden kann. Eine Ausnahme hierzu ist PCB-Altholz. Beispiele für A4 Holz sind Brandholz, Bahnschwellen, Hopfenstangen, Holz aus industrieller Anwendung, oder Holz aus dem Außenbereich.

Falls Sie unsicher sind, wie sie Ihre Hölzer entsorgen müssen, dann kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter!

Hinweis:

Zur ordnungsgemäßen Entsorgung gehört auch eine ordnungsgemäße Befüllung des Containers. Für einen gefahrlosen Transport ist es sehr wichtig, dass die Hölzer im Container maximal bis zur oberen Ladekante reichen. Da es sich sonst um eine Fehlbefüllung handelt und ein Abtransport im Sinne der Verkehrssicherheit problematisch wird, kommen zusätzliche Kosten auf Sie hinzu, die vermeidbar sind.

Hintergrundfoto von Altholz

Das darf in den Container

  • Spanplatten
  • Parkett
  • Furnierholz
  • Innentüren
  • Paletten
  • Sägereste
  • Holzmöbel

Das darf nicht in den Container

  • Bahnschwellen
  • Brandholz
  • Fensterrahmen
  • Holz aus dem Außenbereich
  • Leitungsmasten
  • Hopfenstangen
  • Gefährliche Abfälle nach dem KrWG